CARRY-BIKE
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Lesen Sie sich die folgenden Anweisungen und Warnhinweise sorgfältig durch. Die Nichtbeachtung dieser
Montage- und Nutzungsvorschriften sowie der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung im Einsatzland kann
zu schwerwiegenden Schäden führen, für die der Hersteller keine Verantwortung übernimmt.
Nach einem eventuellen Unfall, der das Fahrzeug bzw. Produkt betrifft, immer sicherstellen, dass das Produkt
nicht beschädigt wurde. Im Falle von Schäden wende man sich vor der Benutzung des Fahrzeugs an den
Händler. Fiamma lehnt jede Verantwortung für Veränderungen am Produkt ab, die zu Schäden und/oder
Verletzungen an Sachen und Personen führen können.
Vergewissern Sie sich im Vorfeld der Montage, dass das Produkt mit dem Fahrzeug, an dem es installiert
werden soll, kompatibel ist. Prüfen Sie unbedingt stets, dass die Fahrzeugwand/-tür ausreichend stabil und
geeignet ist, um die Festigkeit der Ankerpunkte zu gewährleisten. Andernfalls besteht keine Garantie einer festen
Anbringung und der Einhaltung der in den Anweisungen angegebenen maximalen Traglast und es müssen
Verstärkungsmaßnahmen getroffen werden.
Durch die am Heck des Fahrzeugs angebrachte Ladung wird die vom Fahrzeughersteller vorgegebene
Achslastenverteilung verändert. Diese Veränderung darf nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Achslast führen.
Im beladenen Zustand dürfen die maximale Länge und Gewicht des Fahrzeugs nicht überschritten werden.
Bitte auf eine korrekte Gewichtsverteilung bei der Beladung achten; das Gewicht muss einheitlich verteilt werden
(die schwereren Fahrräder nahe zum Fahrzeug) um eine erhöhte Stabilität zu gewährleisten. Die Maximallänge des
Fahrzeuges darf nicht überschritten werden.
Durch Warnschilder immer auf den Fahrradträger aufmerksam machen. Bei begrenzter Sicht nach hinten wird der
Einsatz von Zusatzrückspiegeln empfohlen.
Beim Mitführend des Carry-Bike auf die dadurch abgeänderte Manövrirfähigkeit achten, vor allem
beim rückwärtsfahren mit Fahrzeugen, welche mit einem Parksensor ausgestattet sind. Immer die
Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Straßenverkehrsordnung beachten. Die Geschwindigkeit muss immer an
die Verkehrs- und Beladungshältnisse des Fahrzeugs angepasst werden. Beim Mitführen eines Anhängers darauf
achten, dass die Anhängerkupplung jederzeit zugänglich und die Winkelbeweglichkeit gemäß der DIN74058
gewährleistet ist.
Prüfen Sie regelmäßig die Befestigung des Fahrradträgers, insbesondere nach einer ersten gewissen Fahrt und
jeweils vor und nach einer längeren Fahrt. Die Schutzgummis und Riemen regelmäßig überprüfen und falls porös
oder abgenutzt dringend ersetzen.
Stellen Sie sicher, dass die Haltebügel dort angebracht sind, wo sie sich nicht quer oder seitlich verschieben
können, insbesondere sollen diese nicht in Kontakt mit dem Fahrzeugrahmen oder dessen Bauteile, wie
Scharniere oder Bolzen, gelangen.
Während der Anbringung darauf achten, dass die Hecktür erst nach dem Anziehen der Schrauben und den
Halterungen des Carry-Bikes geschlossen wird.
Bei Öffnung der Heckklappe darauf achten, dass sich die Struktur des Carry-Bike und/oder die Bike-Block nicht
mit dem Dach (erhöhtes Dach) und/oder mit Öffnungssystemen (Aufstelldach) überschneiden.
Bei der Befestigung der Räder bitte immer darauf achten, dass zwischen den Lenkrädern und/oder Pedalen
ausreichend Abstand zur Heckklappe/Rückfenster besteht; keine Gegenstände (wie Kindersitz, Fahrradkorb, etc.)
an den Rädern befestigt lassen, welche sich durch die Vibrationen während der Fahrt lösen könnten.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Benutzung des Heckscheibenwischers aufgrund der Fahrräder
beeinträchtigt sein könnte. Achten Sie auf den Radius vor dem Betätigen des Scheibenwischers. Der Einsatz einer
Fahrradabdeckung (Bike Cover) bei diesem Carry-Bike ist leider nicht möglich.
Die Heckklappe kann mit angebautem Fahrradträger (ohne Fahrräder) geöffnet werden.
Wir empfehlen die Batterie des Fahrrades vor dem Beladen auf den Träger abzunehmen.
Prüfen Sie je nach Art des zu transportierenden Fahrrads die korrekte Sichtbarkeit der Rücklichter. Falls die
Sichtbarkeit auf die Rückbeleuchtung eingeschränkt wird, dann sehen Sie bitte eine Repetierleiste vor.
Es wird empfohlen, den Lenker der Fahrräder zu drehen, um eventuelle Schäden an der Fahrzeugwand zu
vermeiden, wofür Fiamma nicht haftbar gemacht werden kann.