Der Einbau des Schnelllauftors ist als Installation anzu-
sehen. Für die Installation (Kombination aus Schnelllauftor
und Steuerung) ist keine neue Kennzeichnung anzu-
bringen.
Eine Prüfung in Anlehnung an EN60204-1 ist nach der Ins-
tallation (durch den Betreiber) durchzuführen, z.B. mit
PP60204.
7.1 Störungsbeseitigung
An Geräten, die in Verbindung mit explosionsgefährdeten
Bereichen betrieben werden, darf keine Veränderung vor-
genommen werden. Reparaturen am Gerät dürfen nur von
speziell hierfür ausgebildetem und berechtigtem Fachper-
sonal ausgeführt werden.
Prüfen und warten Sie das Tor nur selbst, wenn Sie befä-
higt sind. Das heißt, Sie verfügen über eine geeignete Aus-
bildung, qualifiziertes Wissen und praktische Erfahrung für
die korrekte und sichere Ausführung der Prüfung und War-
tung.
Beachten Sie alle geltenden Vorschriften der Arbeitssicher-
heit.
Generell empfehlen wir, die Prüfung und Wartung dem Her-
stellerservice zu übertragen.
Das Schnelllauftor ist wartungsarm. Alle Lagerstellen ein-
schließlich Getriebe sind bei normalen Betriebsbedin-
gungen wartungsfrei und auf Lebensdauer geschmiert.
Definition von Begriffen nach IEC 60079-17:
Wartung und Instandsetzung
Eine Kombination aller Tätigkeiten, die ausgeführt werden,
um einen Gegenstand in einem Zustand zu erhalten oder
ihn wieder in einen Zustand zu bringen, der den Anforde-
rungen der betreffenden Spezifikation entspricht und die
Ausführung der geforderten Funktionen sicherstellt.
Inspektion
Eine Tätigkeit, die die sorgfältige Untersuchung eines
Gegenstands zum Inhalt hat, mit dem Ziel einer verlässli-
chen Aussage über den Zustand dieses Gegenstands,
wobei sie ohne Demontage oder, falls erforderlich, mit teil-
weiser Demontage, ergänzt durch Maßnahmen, wie z. B.
Messungen, durchgeführt wird.
Sichtprüfung
Eine Sichtprüfung ist eine Prüfung, bei der ohne Anwen-
dung von Zugangseinrichtungen oder Werkzeugen sicht-
bare Fehler festgestellt werden, zum Beispiel fehlende
Schrauben.
Nahprüfung
Eine Prüfung, bei der zusätzlich zu den Aspekten der
Sichtprüfung, Fehler festgestellt werden wie zum Beispiel
lockere Schrauben, die nur durch Verwendung von
Zugangseinrichtungen, z. B. Stufen (falls erforderlich) und
Werkzeugen zu erkennbar sind. Für Nahprüfungen braucht
ein Gehäuse üblicherweise nicht geöffnet oder das
Betriebsmittel spannungsfrei geschaltet zu werden.
Detailprüfung
Eine Prüfung, bei der zusätzlich zu den Aspekten der Nah-
prüfung Fehler festgestellt werden, wie zum Beispiel
lockere Anschlüsse, die nur durch das Öffnen von
Gehäusen und / oder, falls erforderlich, Verwenden von
Werkzeugen und Prüfeinrichtungen erkennbar sind.
a. Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von
befähigtem Personal mit der Qualifikation ähnlich
oder gleich einer befähigten Person nach TRBS
1203 durchgeführt werden.
b. Es dürfen nur solche Zubehörteile in
explosionsgefährdeten Bereichen verwendet
werden, die alle Anforderungen der europäischen
Richtlinien und der nationalen Gesetzgebung
erfüllen.
c. Der Austausch von Komponenten darf nur mit
Original- Ersatzteilen erfolgen, die auch für den
Einsatz im Ex-Bereich freigegeben sind, das gilt
auch für die verwendeten Schmier- und Hilfsstoffe.
d. Die Geräte sind im Ex-Bereich regelmäßig zu warten
und zu reinigen. Die Intervalle werden vom Betreiber
gem. den Umweltbeanspruchungen vor Ort festge-
legt.
e. Nach der Wartung und / oder Instandhaltung sind
alle dabei entfernten Barrieren und Hinweise wieder
in der ursprünglichen Lage anzubringen.
f. Sobald Störungen des Produktes zu bemerken sind,
setzen sie sich mit dem Hersteller in Verbindung.
Steuerung: Die Innenteile können kundenseitig nicht
gewartet werden. Senden Sie das Produkt an den
Hersteller, um es prüfen zu lassen.
g. Bei einigen Ausführungen wird Aluminium als
Werkstoff für Außenteile verwendet. Der Betreiber
hat für Schutzmaßnahmen gem. seines
Explosionsschutzdokumentes zu sorgen; z.B.
Schutz gegen externe Schlagenergie.
Besondere Maßnahmen:
Austausch vom Behang nach:
alle 48 Monate ohne transparentes Segment
alle 24 Monate mit transparentem Segment
• Betriebsanleitung der zugelieferten Baugruppen
beachten, Herstellerauflagen erfüllen.
7.2 Wartungsintervalle
Gemäß den Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und
Tore (ASRA1.7) ist die Prüfung und Wartung des Tors
einmal jährlich in möglichst gleichem Zeitabstand vorge-
schrieben.
In Abhängigkeit von der Torgröße und den jährlichen Torzy-
klen empfehlen wir folgende Wartungsintervalle:
Bei sehr hohen Torzyklen (>50.000pro Jahr):
Halbjährliche Wartung der Funktionselemente:
• Elektroantrieb und Bremse
• Alle Schraubverbindungen
• Endlagenabschaltung / Umschaltung Schleichfahrt
• Steuerung / Impulsgeber
Bei geringeren Torzyklen:
Jährliche Wartung in Verbindung mit der vorgeschriebenen
UVV-Prüfung (nach ASRA1.7).
▶ Prüfen Sie die D-Einrichtungen
(Lichtschranke / Lichtgitter) halbjährlich auf Ihre
Funktion.
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