Betriebsanleitung Kapitel 3
RE 4000
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Elektroinstallation
Nach Öffnen einer Schutzeinrichtung beginnt die Verzögerungszeit
abzulaufen. Die sicherheitsrelevanten Ausgänge (13/14, 23/24 und
33/34) können erst dann erneut freigeschaltet (geschlossen) werden,
wenn die eingestellte Zeit abgelaufen ist. Die Verzögerungszeit ist
nicht vorzeitig löschbar.
Erkennt die Auswerteeinheit, dass während der Verzögerungszeit eine
Schutzeinrichtung wieder geschlossen wird, so muss zum erneuten
Freischalten der Sicherheitsausgänge zuerst die eingestellte Zeit ab-
gelaufen sein und anschließend eine beliebige an der Auswerteein-
heit angeschlossene Schutzeinrichtung geöffnet und wieder ge-
schlossen werden. Bis dahin bleiben die unverzögerten Ausgänge
13/14, 23/24 und 33/34 geöffnet.
3.4 Schützkontrolle (EDM) und Rücksetzen
Wird die Betriebsart „ohne Schützkontrolle (EDM) und Rücksetzen“
gewählt, so muss von X1 nach X2 eine Verbindung gelegt werden.
Statisches Rücksetzen (RESET)
Bei der Verdrahtung ist darauf zu achten, dass durch das (Wieder-)
Schließen oder Rücksetzen (RESET) der Schutzeinrichtung keine Ma-
schinenbewegung oder kein Betrieb eingeleitet werden können darf,
wenn dies zu einem Gefahr bringenden Zustand führen kann (vgl.
EN 60204). In diesem Fall muss eine zusätzliche Maßnahme vorge-
sehen werden, z.B. das zusätzliche Einbinden der Starttaste in die
Verdrahtung (vgl. Abb. 7).
Einbauort der Rücksetztaste richtig auswählen
Die Rücksetztaste ist außerhalb des Gefahrbereichs so zu installie-
ren, dass sie nicht aus dem Gefahrbereich heraus betätigt werden
kann. Der Benutzer muss außerdem sicherstellen, dass sich keine
Person im Gefahrbereich befindet, bevor die Rücksetztaste betätigt
wird.
Die Verdrahtung der Schützkontrolle (Meldekontakte der Schalt-
glieder) ist in demselben Schaltschrank auszuführen, in dem sich
die Auswerteeinheit befindet.
3.5 Allgemein
Die Leitungen der Ein- und Ausgangssignale sind außerhalb des
Schaltschranks entsprechend der anzuwendenden Steuerungska-
tegorie zu verlegen (EN 954-1), z.B. geschützte Verlegung etc.
Als Leitungsmaterial darf nur Kupfer mit einer Temperaturfestigkeit
≥ 55 °C verwendet werden.
ACHTUNG
ACHTUNG