Einjährige Beschränkte Marine-Gewährleistung
Garmin New Zealand Limited, im Geschäftsverkehr als
Fusion Entertainment („Fusion“) auftretend, garantiert,
dass dieses Marine-Produkt gemäß den nachfolgenden
Bedingungen frei von jeglichen Material- und
Verarbeitungsfehlern ist:
• Die beschränkte Gewährleistung für das FUSION-Produkt
beschränkt sich auf die ersten zwölf (12) Monate ab
Kaufdatum des Produkts.
• Die beschränkte Gewährleistung gilt nur für den
Erstkäufer (Kunde) des Produkts und ist nicht auf
nachfolgende Käufer bzw. Endverbraucher übertragbar.
• Die beschränkte Gewährleistung gilt nur für Kunden,
die das Produkt in einem der Länder/Gebiete gekauft
haben, die unter garmin.com/compliance aufgelistet
sind. Die beschränkte Gewährleistung ist nur im von
Fusion vorgesehen Verkaufsland/-gebiet gültig.
• Während der beschränkten Gewährleistungsdauer
repariert Fusion oder sein autorisierter Fachhändler
defekte Produkte oder deren Komponenten oder ersetzt
diese durch neue Produkte oder Komponenten und gibt
das Produkt funktionstüchtig an den Kunden zurück.
Welche Maßnahme im konkreten Einzelfall ergriffen
wird, liegt im alleinigen Ermessen von Fusion. Dem
Kunden werden weder Arbeitszeit noch Ersatzteile für
die Reparatur bzw. den Ersatz des Produkts in Rechnung
gestellt. Alle ersetzten und kosmetischen Teile sollten
zum Zeitpunkt des Versands frei von Defekten sein
und sind deshalb nicht durch diese beschränkten
Gewährleistung abgedeckt.
• Die Gewährleistungsfrist für reparierte Produkte
erstreckt sich über den verbliebenen Zeitraum
der ursprünglichen Gewährleistungsfrist oder beträgt
neunzig (90) Tage ab Reparaturdatum, je nach dem
welcher Zeitraum länger ist.
• Für alle Gewährleistungsansprüche muss eine Kopie
dieses Gewährleistungsscheins sowie ein Beleg des
Kaufdatums vorgelegt werden.
Unter den folgenden Bedingungen hat diese beschränkte
Gewährleistung keine Gültigkeit:
• Das Produkt war Folgendem ausgesetzt:
unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße
Bedingungen, unsachgemäße Lagerung, nicht
autorisierte Modifikationen, nicht autorisierte
Anschlüsse, nicht autorisierte Reparaturen, einschließlich
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit) der Verwendung
nicht autorisierter Ersatzteile, unsachgemäßer Gebrauch,
Fahrlässigkeit, Missbrauch, Unfall, Abänderung,
unsachgemäße Installation, höhere Gewalt, Auslaufen
von Lebensmitteln oder Flüssigkeiten, unsachgemäße
Einstellung der Bedienungselemente oder andere von
Fusion nicht vorhersehbarer Vorfälle, einschließlich
defekte Verbrauchsteile wie Sicherungen oder defekte
oder beschädigte Antennen, die nicht direkt auf Material-
oder Verarbeitungsfehlern zurückzuführen sind, sowie
normaler Verschleiß des Produkts.
• Fusion wurde während der entsprechenden
Gewährleistungsfrist nicht vom Kunden über den geltend
gemachten Defekt bzw. die Fehlfunktion informiert.
• Die Seriennummer des Produkts oder der Zubehörcode
wurde entfernt, ausgestrichen oder abgeändert.
• Das Produkt wurde mit einem Zubehörteil verwendet
oder an ein Zubehörteil angeschlossen, das nicht
von Fusion geliefert bzw. für die Verwendung mit
dem Produkt von Fusion nicht geeignet war oder
unsachgemäß verwendet wurde.
Wenn während der beschränkten Gewährleistungsfrist ein
Problem auftritt, muss der Kunde die folgenden Schritte
befolgen:
1Der Kunde muss das Produkt zur Reparatur bzw.
zum Umtausch an einen autorisierten Fusion in
einem autorisierten Vertriebsland zurückgeben bzw.
zurücksenden. Fusion übernimmt keine Fracht- oder
Versandkosten für die Rückgabe von Ware an einen
autorisierten Fusion-Händler, oder für die Kosten zur
Rücksendung von einem autorisierten Händler an den
Kunden, der den Garantieanspruch geltend macht.
2Dem Kunden werden alle Teile bzw. Arbeitskosten
berechnet, die nicht von dieser beschränkten
Gewährleistung abgedeckt sind. Der Kunde trägt die
Kosten für den Ausbau und den Wiedereinbau des
Produkts.
3Wenn das Produkt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist
an Fusion zurückgegeben wird, gelten die normalen
Reparaturbedingungen von Fusion, und der Kunde trägt
die entsprechenden Kosten.
Die durch diese Gewährleistung gewährten Vorteile
finden in dem Umfang Anwendung, als sie nicht
von anderen Rechten oder Rechtsbehelfen, die
nach dem anwendbaren Recht gelten und nicht
ausgeschlossen werden können, verdrängt werden.
In Rechtsordnungen, in denen stillschweigende oder
gesetzliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen
werden können, werden solche stillschweigenden
und gesetzlichen Gewährleistungsrechte hiermit
ausgeschlossen und die vorstehende Gewährleistung
stellt den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf
für den Kunden dar, und gilt anstelle aller
anderen Gewährleistungsrechte, stillschweigender oder
ausdrücklicher Art. Soweit gesetzlich zulässig, haftet
Fusion nicht für Neben- und Folgeschäden oder den
Entgang voraussichtlicher Vorteile oder Gewinne infolge
des Gebrauchs oder Unmöglichkeit des Gebrauchs des
Produkt.
• In einigen Gesetzgebungen sind
Haftungseinschränkungen oder -ausschlüsse in
bestimmten Situationen evtl. nicht zulässig, sodass
die vorgenannten Einschränkungen oder Ausschlüsse
möglicherweise nicht auf Sie zutreffen.
• Weder Fusion selbst noch andere autorisierte Service-
Center bzw. Personen oder juristische Personen sind
befugt, andere, als die in dieser Gewährleistung
ausdrücklich aufgeführten Verpflichtungen oder
Haftungen zu übernehmen.
• Alle Gewährleistungsinformationen, Produktmerkmale
und technischen Daten können sich ohne
Vorankündigung ändern.
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