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Sollte sich bei der Reparatur herausstellen, dass es sich um einen Fehler handelt, der von der
Garantie nicht gedeckt ist, behält sich der Garantiegeber das Recht vor, die anfallenden Kos-
ten in Form einer Handling Pauschale sowie die kostenpflichtige Reparatur für Material und
Arbeit nach einem Kostenvoranschlag dem Kunden in Rechnung zu stellen. Hierüber werden
Sie als Kunde vorab informiert; es obliegt Ihnen diesem Vorgehen zuzustimmen oder abzu-
lehnen.
15.1.2. Ausschluss
Für Versagen und Schäden, die durch äußere Einflüsse, versehentliche Beschädigungen, un-
sachgemäße Verwendung, am Produkt vorgenommene Veränderungen, Umbauten, Erwei-
terungen, Verwendung von Fremdteilen, Vernachlässigung, Viren oder Softwarefehler, un-
sachgemäßen Transport, unsachgemäße Verpackung oder Verlust bei Rücksendung des
Produktes entstanden sind, übernimmt der Garantiegeber keine Garantie.
Die Garantie erlischt, wenn der Fehler am Gerät durch Wartung oder Reparatur entstanden
ist, die durch jemand anderen als durch einen vom Garantiegeber autorisierten Servicepart-
ner durchgeführt wurde. Die Garantie erlischt auch, wenn Aufkleber oder Seriennummern
des Gerätes oder eines Bestandteils des Gerätes verändert oder unleserlich gemacht wurden.
15.1.3. Service Hotline
Vor Einsendung des Gerätes an den Garantiegeber müssen Sie sich über die Service Hotline
oder das Service Portal an uns wenden. Sie erhalten insoweit weitergehende Informationen,
wie Sie Ihren Garantieanspruch geltend machen können.
Die Inanspruchnahme der Hotline ist ggf. kostenpflichtig.
Die Service Hotline ersetzt auf keinen Fall eine Anwenderschulung für Soft- bzw. Hardware,
das Nachschlagen im Handbuch oder die Betreuung von Fremdprodukten.
15.2. Besondere Garantiebedingungen für die Vorort
Reparatur bzw. den Vorort Austausch
Soweit sich ein Anspruch auf Vorort Reparatur bzw. Vorort Austausch ergibt, gelten die be-
sonderen Garantiebedingungen für die Vorort Reparatur bzw. Vorort Austausch für Ihr Pro-
dukt.
Zur Durchführung der Vorort Reparatur bzw. des Vorort Austauschs muss von Ihrer Seite Fol-
gendes sichergestellt werden:
• Mitarbeitern des Garantiegebers, die zu vorgenanntem Zweck bei Ihnen eintreffen, soll
uneingeschränkter, sicherer und unverzüglicher Zugang zu den Geräten gewährt werden.
• Telekommunikationseinrichtungen, die von diesen Mitarbeitern zur ordnungsgemäßen
Ausführung Ihres Auftrages, für Test- und Diagnosezwecke sowie zur Fehlerbehebung be-
nötigt werden, müssen von Ihnen auf eigene Kosten zur Verfügung gestellt werden.
• Sie sind für die Wiederherstellung der eigenen Anwendungssoftware nach der Inan-
spruchnahme der Dienstleistungen durch den Garantiegeber selbst verantwortlich.
• Sie sind für die Konfiguration und Verbindung ggf. vorhandener, externer Geräte nach der
Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Garantiegeber selbst verantwortlich.
• Der kostenfreie Storno-Zeitraum für die Vorort Reparatur bzw. den Vorort Austausch be-
trägt mind. 48 Stunden, danach müssen die uns durch den verspäteten oder nicht erfolg-
ten Storno entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.