Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit
Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Alte ausgediente bzw. defekte Elektro- und Elektronikgeräte werden als Altgeräte bezeichnet. Diese Geräte dürfen
nicht im normalen Hausmüll bzw. zusammen mit dem Restmüll entsorgt werden. Die Geräte sollten in spezielle
Sammel- und Rückgabesysteme überführt werden.
2. Batterien und Akkus sowie Leuchtmittel
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie
Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung
unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
Batterien oder Akkus die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet und dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die
chemische Bezeichnung des Schadstoffes - im Beispiel unten "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für
Quecksilber:
Bei unsachgemäßer Entsorgung können die in den Batterien enthaltenen Stoffe Gefahren für Gesundheit und Umwelt
verursachen. Die Gefahren werden durch die getrennte Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter
Batterien abgewendet.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Nach ElektroG sind wir kein rücknahmepflichtiger Vertreiber und können demnach keine unentgeltliche
Rückgabe/Abholung ihres Altgerätes anbieten. Weitere Informationen dazu finden sie auf unserer Webseite:
https://www.sebson.de/shop/verbraucher/
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations-
und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse,
dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall zu erfassen ist.