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TP201 20-42-FO-00013 Rev A1 C2169
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Garantieinformationen
GARANTIEUMFANG
Midmark Corporation („Midmark“) garantiert nach dem Ermessen von Midmark dem Original-Endabnehmer die Reparatur oder den
Ersatz von Komponenten von zahnmedizinischen Produkten, die von Midmark hergestellt wurden (außer den Komponenten, die
gemäß „Ausnahmen“ nicht garantiert sind), die bei normaler Nutzung und Wartung Material- oder Verarbeitungsmängel enthalten.
Die Verpichtungen der Firma Midmark im Rahmen dieser eingeschränkten Garantieerklärung beschränken sich auf die Reparatur
oder den Ersatz der entsprechenden Komponenten. Diese eingeschränkte Garantie gilt nur für Mängel, die Midmark innerhalb des
entsprechenden Garantiezeitraums gemeldet werden und die sich nach Untersuchung durch Midmark als mangelhaft erweisen.
Diese Garantie gilt nur für den ersten Endabnehmer eines Produkts. Sie kann nicht übertragen oder abgetreten werden. Bei den
Ersatzteilen kann es sich um gebrauchte und/oder überholte Komponenten oder Produkte handeln, sofern sie die gleiche Qualität
und die gleichen Spezikationen wie neue Komponenten oder Produkte aufweisen.
GARANTIEZEITRAUM
Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Datum der an den Erstnutzer ausgestellten Rechnung und schließt Folgendes ein:
(1) BEHANDLUNGSPRODUKTE
(a) Zwei (2) Jahre für alle Produkte (mit Ausnahme der Produkte unter b bis e).
(b) Das „KINK-VALVE“-Modul wird für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren garantiert.
(c) Die ursprüngliche Lampe in einer neuen Leuchte wird für einen Zeitraum von einem (1) Jahr garantiert.
(d) Zubehör, das nicht von Midmark hergestellt wurde, insbesondere Bien Air-Handstücksysteme, Dentsply Cavitron Scaler, Satelec
Scaler und Polymerisationslampe sowie Sopro-Kameras, sind von der Garantie ausgeschlossen.
(2) ZAHNMEDIZINISCHE PRODUKTE werden für einen Zeitraum von einem (1) Jahr garantiert.
(3) STERILISIERUNGSPRODUKTE werden für einen Zeitraum von einem (1) Jahr garantiert.
(4) ULTRASCHALLREINIGUNGSPRODUKTE werden für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren garantiert.
(5) LUFT- UND VAKUUMPRODUKTE
(a) PowerAir® ölfreie Kompressoren – fünf (5) Jahre oder 3500 Betriebsstunden, je nach dem, was zuerst eintritt.
(b) PowerVac® und PowerVac®G Trockensauger – fünf (5) Jahre oder 10.000 Betriebsstunden je nach dem, was zuerst eintritt (mit
der Ausnahme, dass die Garantie für die Vakuumpumpe zehn (10) Jahre oder 20.000 Betriebsstunden beträgt, je nach dem, was
zuerst eintritt).
(c) Classic Series® Flüssigkeitsring-Vakuumpumpen – fünf (5) Jahre oder 10.000 Betriebsstunden, je nach dem, was zuerst eintritt.
(d) PowerMax chirurgische Saugeinheit – zwei (2) Jahre.
(e) Serie Hg5 Amalgamabscheider - ein (1) Jahr.
(f) Von Midmark hergestelltes Zubehör - ein (1) Jahr.
(6) INTEGRA™ DENTAL CASEWORK UND ARTIZAN® EXPRESSIONS-PRODUKTE
(a) Fünf (5) Jahre für alle Produkte und Komponenten einschließlich Tür- und Schubladenfronten, Rollen und Schlitten, mit
Ausnahme der Produkte unter b, c und d.
(b) Drei (3) Jahre auf elektrische Komponenten wie Arbeitsplatzleuchten/LED-Leuchten, Kabel, Bedienelemente und Zubehör.
(c) Zwei (2) Jahre auf Gleitschienen-Monitorhalterung und Komponenten und Polster.
(d) Ein (1) Jahr auf Arbeitsplatten und Kunststo, einschließlich Zubehör.
(7) BILDGEBENDE PRODUKTE werden für zwei (2) Jahre garantiert; mit Ausnahme des ClearVision CR Flachbilddetektors,
der für ein (1) Jahr garantiert wird
(8) Ersatz- und Zubehörteile werden für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen garantiert.
AUSNAHMEN
Folgende Punkte sind von der beschränkten Garantie ausgeschlossen und Midmark übernimmt hierfür keine Haftung:
(1) Mängel, Beschädigungen oder andere Umstände, die ganz oder teilweise durch unsachgemäße Nutzung, übermäßige
Nutzung, Fahrlässigkeit, Veränderung, Unfall, Transportschäden, unsachgemäße Lagerung, Manipulation oder nicht
rechtzeitige Anforderung und Erhalt von Reparatur oder Ersatz verursacht wurden; (2) Produkte, die nicht ordnungsgemäß
installiert, benutzt und gereinigt
sowie nicht wie im Midmark-Handbuch „Installation“ oder „Installation/Betrieb“ für das entsprechende Produkt vorgeschrieben
oder empfohlen gewartet wurden, einschließlich der spezizierten baulichen und betrieblichen Umgebungsbedingungen und
Anforderungen an die Stromversorgung; (3) Produkte, bei denen es sich um Verbrauchsgüter oder sterile Produkte handelt;
(4) Zubehör- oder Ersatzteile, die nicht von Midmark hergestellt wurden; (5) Kosten Dritter für Anpassungen, Reparaturen,
Ersatzteile, Einbau oder sonstige Arbeiten, die an diesen Produkten oder in Verbindung damit durchgeführt werden und von
Midmark nicht vorab schriftlich ausdrücklich autorisiert wurden; (6) Kosten und Aufwendungen für Routine-Wartungs- und
Reinigungsarbeiten; (7) Zusicherungen und Garantien anderer Personen oder Organisationen als Midmark; (8) Anpassung von
Farbe, Maserung oder Struktur, ausgenommen auf wirtschaftlich akzeptable Standards; (9) durch natürliches oder künstliches
Licht verursachte Farbveränderungen; (10) Sonderanfertigungen; (11) Veränderungen oder Modizierungen am Produkt
durch andere Personen oder Organisationen als Midmark; (12) Produkte, die ansonsten unter die Absätze 1 und 2 dieser
beschränkten Garantie fallen würden, aber erworben wurden von: (i) einer Person oder Organisation, die nicht zu Midmark
oder dessen zugelassenen Händlern gehört oder (ii) von einem Midmark-Händler, der nicht autorisiert ist, das betreende
Produkt in dem geograschen Gebiet, in dem der Käufer ansässig ist, zu verkaufen, oder der nicht autorisiert ist, das
betreende Produkt in dem medizinischen, tiermedizinischen bzw. zahnmedizinischen Markt zu verkaufen, in dem der Käufer
das Produkt einsetzen will.
AUSSCHLIESSLICHER RECHTSBEHELF; HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR FOLGESCHÄDEN
IM RAHMEN DIESER EINGESCHRÄNKTEN GARANTIEERKLÄRUNG IST MIDMARK LEDIGLICH ZUR REPARATUR
ODER ZUM ERSATZ FEHLERHAFTER TEILE VERPFLICHTET. MIDMARK HAFTET NICHT UND LEHNT HIERMIT
JEDE HAFTUNG AB FÜR DIREKTE, BESONDERE, INDIREKTE SCHÄDEN, BEGLEITSCHÄDEN, EXEMPLARISCHER
SCHADENERSATZ ODER FOLGESCHÄDEN ODER VERSPÄTUNGEN, DARUNTER SCHADENERSATZ FÜR
ENTGANGENE GEWINNE ODER ERTRAG, NUTZUNGSAUSFALL, STILLSTANDZEITEN, DECKUNG SOWIE LÖHNE,
ZAHLUNGEN UND LEISTUNGEN FÜR ANGESTELLTE ODER SELBSTÄNDIGE UNTERNEHMER U. A.
GARANTIE-AUSSCHLUSS
DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE IST DIE EINZIGE GARANTIE DER FIRMA MIDMARK UND GILT ANSTELLE
ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN. DIE FIRMA MIDMARK GEWÄHRT
KEINE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IRGENDEINER ART, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER
STILLSCHWEIGENDER GARANTIEERKLÄRUNGEN ÜBER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK. DIE GARANTIEERKLÄRUNG BESCHRÄNKT SICH AUF DIE REPARATUR BZW. DEN ERSATZ
DEFEKTER TEILE.
VERJÄHRUNG
Aufgrund eines Verstoßes gegen diese eingeschränkte Garantie, gegebenenfalls eine stillschweigende Garantie oder einer
anderen Anspruchsgrundlage aus oder im Zusammenhang mit den Produkten kann nach Ablauf von neunzig (90) Tagen ab
dem Ablauf des Zeitraums der eingeschränkten Garantie keine Klage mehr gegen Midmark erhoben werden.