5
PDEXS 150 B2
DE
AT
CH
■ Falls die Bedienungsperson Symptome
wie z.B. andauerndes oder wiederholt auf-
tretendes Unwohlsein, Beschwerden, Pochen,
Schmerz, Kribbeln, Taubheit, Brennen oder
Steifheit an sich wahrnimmt, sollten diese Anzei-
chen nicht ignoriert werden.
Die Bedienungsperson sollte in diesem Falle
einen entsprechend qualifizierten Mediziner
konsultieren.
Gefährdungen durch Zubehörteile
■ Trennen Sie die Schleifmaschine für Schleifblät-
ter oder den Polierer vor dem Auswechseln des
Maschinenwerkzeugs oder von Zubehörteilen
von der Energieversorgung.
■ Vermeiden Sie während und nach der Verwen-
dung direkten Kontakt mit dem Maschinenwerk-
zeug, denn dieses kann sich erwärmt haben
oder scharfkantig sein.
■ Nur Maschinenwerkzeuge für Schleifmaschinen
für Schleifblätter und Polierer dürfen verwendet
werden, die vom Hersteller der Schleifmaschinen
für Schleifblätter und Polierer vorgesehen sind;
■ Trennschleifscheiben und Maschinen zum Ab-
schneiden dürfen nicht verwendet werden.
■ Es ist zu prüfen, ob die maximale Betriebsdrehzahl
des Maschinenwerkzeuges (Flatterscheiben,
Schleifbänder, Fiberscheiben usw.) höher als die
Bemessungsdrehzahl der Maschine ist;
■ Selbsthaftende Schleifscheiben müssen konzentrisch
auf der Befestigungsplatte angebracht werden.
Gefährdungen am Arbeitsplatz
■ Ausrutschen, Stolpern und Stürzen sind
Hauptgründe für Verletzungen am Arbeits-
platz. Achten Sie auf Oberflächen, die durch
den Gebrauch der Maschine rutschig geworden
sein können, und auf durch den Luft- oder den
Hydraulikschlauch bedingte Stolpergefahren.
■ Diese Schleifmaschinen für Schleifblätter oder
Polierer sind nicht zum Einsatz in explosionsfä-
higen Atmosphären bestimmt und nicht gegen
den Kontakt mit elektrischen Stromquellen
isoliert.
■ Stellen Sie sicher, dass keine elektrischen Leitun-
gen, Gasrohrleitungen usw. vorhanden sind, die
im Falle der Beschädigung durch die Verwen-
dung der Maschine zu einer Gefährdung führen
könnten.
Gefährdungen durch Staub und
Dämpfe
■ Die beim Einsatz von Schleifmaschinen für Schleif-
blätter und Polierern entstehenden Stäube und
Dämpfe können gesundheitliche Schäden (wie z. B.
Krebs, Geburtsfehler, Asthma und/oder Dermatitis)
verursa-chen; es ist unerlässlich, eine Risikobewer-
tung in Bezug auf diese Gefährdungen durchzufüh-
ren und entsprechende Regelungsmechanismen zu
implementieren.
■ In die Risikobewertung sollten die bei der Ver-
wendung der Maschine entstehenden Stäube
und die dabei möglicherweise aufwirbelnden
vorhandenen Stäube einbezogen werden.
■ Die Schleifmaschine für Schleifblätter oder
der Polierer ist nach den in dieser Anleitung
enthaltenen Empfehlungen zu betreiben und
zu warten, um die Freisetzung von Staub und
Dämpfen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
■ Die Abluft ist so abzuleiten, dass die Aufwirbe-
lung von Staub in staubhaltigen Umgebungen
auf ein Mindestmaß reduziert wird.
■ Falls Stäube oder Dämpfe entstehen, muss die
Hauptaufgabe sein, diese am Ort ihrer Freiset-
zung zu kontrollieren.
■ Alle zum Auffangen, Absaugen oder zur
Unterdrückung von Flugstaub oder Dämpfen
vorgesehenen Einbau- oder Zubehörteile der
Maschine sollten den Anweisungen des Her-
stellers entsprechend eingesetzt und gewartet
werden.
■ Die Verbrauchsmaterialien/Maschinenwerk-
zeuge sind den Empfehlungen dieser Anleitung
entsprechend auszuwählen, zu warten und zu
ersetzen, um eine unnötige Intensivierung der
Staub- oder Dampfentwicklung zu vermeiden.
■ Verwenden Sie Atemschutzausrüstungen nach
den Anweisungen Ihres Arbeitgebers oder wie
nach den Arbeits- und Gesundheitsschutzvor-
schriften gefordert.