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8 / ALLGEMEINE GARANTIEBESTIMMUNGEN
• Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe folgender Bedingungen Mängel am Gerät,
die nachweislich auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen, sofern diese
Mängel uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten (bei
gewerblicher Nutzung oder gleichzusetzender Beanspruchung innerhalb von 12
Monaten) nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet wurden. Bei Mängeln, die
sich innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung zeigen, wird ein Material- bzw.
Herstellungsfehler vermutet.
• Teile, die einer betriebsbedingten Abnutzung unterliegen, sind ebenso von der
Garantie ausgeschlossen wie leicht zerbrechliche Teile. Geringfügige Sollabweichungen
in der Beschaffenheit des Gerätes, die für die Wert- und Gebrauchstauglichkeit
unerheblich sind oder Schäden aus chemischen, elektrochemischen Einwirkungen von
Wasser, anormale Umwelt- und sachfremde Betriebsbedingungen oder sonstige
Einwirkungen/Berührungen von ungeeigneten Stoffen lösen keine Garantiepflicht aus.
Nicht unter die Garantiepflicht fallen Schäden und Mängel, die durch eine nicht
fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, mangelnde Pflege oder
Nichtbeachtung von Bedienungs- und Montagehinweisen zurückzuführen sind. Das
Fehlen, die Veränderung oder Beschädigung des Typenschildes, Reparaturversuche
oder Eingriffe seitens eines nicht autorisierten Kundendienstes oder nicht autorisierten
Personen, sowie der Einbau von nicht originalen Ersatz-, Zubehör- und Ergänzungsteilen,
durch die, ein Defekt verursacht wurde, führen ebenfalls zu einem Verlust der Garantie.
• Mangelhafte Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ersetzt oder Instand
gesetzt.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Instandsetzungen vor Ort können nur für
stationär betriebene Geräte verlangt werden. Geräte, die zumutbar transportiert werden
können und für die Garantieleistungen unter Bezugnahme dieser Garantie beansprucht
wird, sind der nächstgelegenen Kundendienststelle zu übergeben oder einzusenden. Der
Kaufbeleg mit Kauf oder Lieferdatum ist für die Inanspruchnahme dieser Garantie
vorzulegen.
• Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder fehlschlägt, wird innerhalb der
oben genannten Garantiezeit auf Wunsch des Endabnehmers kostenfrei gleichwertiger
Ersatz geliefert.
Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Geltendmachung einer angemessenen
Nutzungsrechnung für die bisherige Nutzungszeit vor.
• Garantieleistungen setzen keine neue Garantiefrist in Gang, noch bewirken sie eine
Verlängerung der Garantie. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der
Garantiefrist für das komplette Gerät.
• Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz außerhalb des Gerätes
entstandener Schäden sind ausgeschlossen, sofern eine Haftung nicht zwingend
gesetzlich angeordnet ist.
Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer
bleibt von diesen Garantiebedingungen unberührt.
Anschriften
De Dietrich
Frankfurter Str. 168
D-63263 Neu-Isenburg
Fax. 06102-372674
mailto: dedietrich@fagor-hausgeraete.de
Servicepartner in Deutschland Servicetelefon:
0800/3246726
Ersatzteilbestellungen:
01805/324673
Servicepartner in Österreich:
SEISER-SERVICE GmbH,
Am Heumarkt 9
A-1030 Wien,
Servicetel.: 01/7131250
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